Allgemeine Kursinformationen

 


 

Qualifizierung von zusätzlichen Betreuungskräften in stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen gemäß §§ 43b, 53b SGB XI

Wer gerne in Kontakt mit betreuungsbedürftigen Menschen tritt, lernt in dieser Qualifikation, wie man in Pflegeeinrichtungen deren geistiges und seelisches Wohl durch unmittelbar zwischenmenschliche Beschäftigung fördern kann.

Die Qualifizierung ist nach den aktuellen Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes zu den § 53b SGB XI (ehemals §53c und § 87b Abs. 3 SGB XI) aufgebaut. Der genannte Paragraph verweist auf die leistungsgerechten Zuschläge für die zusätzliche Betreuung nach den Regelungen der §§ 43b, 84 Abs. 8 und 85 Abs. 8 SGB XI.

Die vermittelten Kenntnisse sind erforderlich, um als zusätzliche Betreuungskraft in Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen für Menschen mit körperlicher Beeinträchtigung, geistiger Behinderung, psychischen Erkrankungen, aber auch im ambulanten Bereich arbeiten zu können. Damit bieten sich Ihnen vielfältige Einsatzmöglichkeiten in diesem wichtigen und sinnstiftenden Arbeitsfeld.

Zusätzliche Betreuungskräfte nach § 43b SGB XI haben die Aufgabe, die zu pflegenden Menschen in teil- und vollstationären Pflegeeinrichtungen zu betreuen und zu aktivieren. Ihre Arbeit zielt darauf ab, die Betreuungs- und Lebensqualität zu verbessern.

Hauptaufgaben

  • Betreuung und Aktivierung: Sie motivieren und begleiten Pflegebedürftige bei verschiedenen Alltagsaktivitäten.
  • Soziale Interaktion: Sie stehen für Gespräche zur Verfügung, vermitteln Sicherheit und fördern den Austausch mit anderen Menschen.
  • Teilhabe am Gemeinschaftsleben: Sie ermöglichen mehr Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft.

Konkrete Tätigkeiten

  • Kreative Aktivitäten: Malen, Basteln, Anfertigung von Erinnerungsalben, etc.
  • Bewegung und Sport: Spaziergänge, Ausflüge, Bewegungsübungen, Tanzen in der Gruppe, etc.
  • Kulturelle Aktivitäten: Besuch von Veranstaltungen, Gottesdiensten, etc.
  • Alltagsaktivitäten: Kochen, Backen, leichte Gartenarbeiten, etc.
  • Spiele und Unterhaltung: Brett- und Kartenspiele, Musik hören, Singen, etc.
  • Lesen und Vorlesen, Fotoalben anschauen, etc.

Wichtige Hinweise

Betreuungskräfte arbeiten eng mit Pflegekräften und -teams zusammen. Sie dürfen nicht regelmäßig oder planmäßig in körperbezogene Pflegemaßnahmen oder hauswirtschaftliche Tätigkeiten eingebunden werden. Ihre Aufgabe ist es, zusätzliche Betreuung und Aktivierung zu bieten, die über die notwendige Versorgung hinausgeht.

Weiterbildungsort und Weiterbildungszeiten

Der Schulungsort ist Gelnhausen. Das Gebäude des Fort- und Weiterbildungsinstitut (MK Akademie für Gesundheit und Pflege) ist, Zum Wartturm 9, 63571 Gelnhausen, untergebracht und befindet sich im vierten Stock. Es stehen kostenlose Parkplätze zur Verfügung. Der schulische Teil der Qualifizierung findet in Vollzeit statt. Die Unterrichtszeiten sind von 08.30 bis 16.00 Uhr.

Zugangsvoraussetzung

  • Gesundheitliche Eignung
  • Nachweis über ein Vorpraktikum (40 Stunden)
  • Gute Deutschkenntnisse
 

Für Interessenten, die noch nicht in einer Pflegeeinrichtung gearbeitet oder hospitiert haben, ist ein Praktikum von mindestens 4 Wochen empfehlenswert. Das Orientierungspraktikum in einem Pflegeheim ist vor der Qualifizierungsmaßnahme durchzuführen.

Arbeitsmöglichkeiten nach der Qualifizierung

  • Einrichtungen der stationären und ambulanten Langzeitpflege
  • Eine Tätigkeit als Betreuungskraft ist in Voll- und Teilzeit möglich

Weiterqualifikation

Nach Abschluss der Qualifizierung zur Betreuungskraft ist eine regelmäßige Fortbildung verpflichtend. Diese umfasst jährlich mindestens 16 Unterrichtsstunden, in denen das Wissen aktualisiert wird und eine Reflexion der beruflichen Praxis stattfindet.

Kontakt

Du hast Fragen? Dann schreib uns eine Nachricht, wir beantworten sie dir so schnell wie möglich