Praxisanleitung

Zielsetzung der Weiterbildung

Die Weiterbildung richtet sich an Mitarbeiterinnen mit pflegerischer Ausbildung und Berufserfahrung in der Pflege, die pädagogisch-praktische Aufgaben in den Einrichtungen für Gesundheit und Pflege übernehmen und an der Ausbildung neuer Pflegefachkräfte mitwirken möchten. Die Anforderungen an die praktische Ausbildung von zukünftigen Pflegefachkräften in den Pflegeberufen steigen aufgrund der immer umfassenden und komplexer werdenden Pflegesituationen. Praxisanleiterinnen müssen sowohl über pflegefachliche als auch pädagogische Kompetenzen verfügen, um Auszubildenden den Erwerb der beruflichen Handlungskompetenz in der realen Berufspraxis zu ermöglichen. Dieses Ziel ist nur zu erreichen, wenn sich die Anleitung als kontinuierlicher Prozess durch die gesamte Ausbildungszeit zieht. Der Anleitungsprozess hilft Praxisanleiterinnen, die Begleitung der Lernenden systematisch und gezielt zu lenken. Praxisanleiterinnen fördern und begleiten Auszubildende fachlich fundiert und mit emotionaler Kompetenz. Sie sind präsent, damit Lernende selbst engagierte Pflegespezialisten werden. Es hängt von der Begeisterungsfähigkeit der Praxisanleiterinnen ab, ob Auszubildende sich in ihrem Engagement und der Freude am Beruf anstecken lassen Die persönliche Fachkompetenz der Praxisanleiterinnen als Pflegespezialisten und Pflegepädagogen braucht ein gefestigtes berufspädagogisches Fundament. Erst das Vernetzen wissenschaftlicher Erkenntnisse mit berufspädagogischen Erfahrungen befähigt Praxisanleiterinnen dazu, Auszubildende unter den schwierigen Bedingungen der Pflegepraxis verantwortungsvoll zu kompetenten Pflegefachkräften auszubilden, mit ihnen zu arbeiten und sie zu begleiten. Das wichtigste Ziel der Praxisanleitung ist die systematische Instruktion und die kontinuierliche Begleitung, Betreuung und Beratung von Auszubildenden während ihres Praktikumseinsatzes. Dazu gehört die Kontrolle und Beurteilung des Lernerfolgs sowie die psycho-emotionale Begleitung der Auszubildenden. Um diese Handlungsanforderung in Übereinstimmung zu bringen, erfordert es eine hohe fachliche Kompetenz. Die Weiterbildung soll die zukünftigen Praxisanleiterinnen auf diese vielfältigen Aufgaben und Funktionen vorbereiten.
Ziel der Weiterbildung ist es, die zukünftigen Praxisanleiterinnen darin zu unterstützen didaktische und methodische Fähigkeiten zur Führung von Auszubildenden zu entwickeln und die Anleitung kompetent auszuführen. Dazu ist ein Bündel von Kompetenzen notwendig, die im Verlauf der Weiterbildung gefördert werden. Die zukünftigen Praxisanleiterinnen werden bereits während der Weiterbildung an die praktische Umsetzung ihrer Anleitungstätigkeit herangeführt und unterstützt. Um dieses Ziel zu erreichen erfordern die Inhalte der Weiterbildung eine handlungsorientierte Ausrichtung. In die Lehrveranstaltungen werden die Erfahrungen, das Wissen, die Kompetenzen und die Ideen der Teilnehmenden mit einbezogen und weiterentwickelt.


Zielgruppe

  • Die Weiterbildung richtet sich an Personen, die in der Pflege und in Gesundheitsberufen tätig sind und sich beruflich weiter entwickeln möchten und an der Arbeit als Praxisanleiter*in interessiert sind
  • Die Weiterbildung ist für Personen mit folgender Berufsbezeichnung konzipiert: Gesundheits- und Krankenpflegerin und Gesundheits- und Krankenpfleger, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin und Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger, Altenpflegerin und Altenpfleger, Hebamme und Entbindungspflege, Pflegefachfrau und Pflegefachmann, Anästhesietechnische Assistentin und Anästhesietechnischer Assistent und Operationstechnische Assistentin und Operationstechnischer Assistent

Das Konzept

Die Weiterbildung wird berufsbegleitend durchgeführt und dauert maximal 2 Jahre. Die Hessische Weiterbildungs- und Prüfungsordnung für die Pflege und Entbindungspflege (WPO-Pflege) vom 06. Dezember 2010, zuletzt geändert durch die Verordnung vom 03. Dezember 2020 sieht für die Praxisanleitung eine insgesamt 300-stündige Weiterbildung vor. Diese teilt sich auf in 270 Unterrichtseinheiten (UE) Theorie (60 UE Grundmodule, 150 UE Fachmodul; Lernende in der Pflege anleiten (FLA) und 60 UE Fachmodul; Lernende bei der Anwendung wissenschaftlicher Instrumente und theoretischer Konzepte in der Praxis anleiten (FWT)) und 30 Stunden berufspraktische Anteile in Form von Praktika im Rahmen der beruflichen Tätigkeit. Zur Sicherstellung des Ziels der Weiterbildung sind die 30 berufspraktische Stunden in Form einer qualifizierten Praxisanleitung durch geeignete Personen durchzuführen (§ 2 (4) WPO-Pflege).


Übersicht der erforderlichen Module und berufspraktischen Anteile nach der hessischen WPO-Pflege:

Die vorliegende Weiterbildung wird mit dem Abschluss; „Praxisanleiterin oder Praxisanleiter“ abgeschlossen


Rechtliche Grundlagen

  • Hessische Weiterbildungs- und Prüfungsordnung für die Pflege und Entbindungspflege (WPO-Pflege) vom 06. Dezember 2010, zuletzt geändert durch die Verordnung vom 03. Dezember 2020
  • Bescheid über die Anerkennung als Weiterbildungseinrichtung nach § 5 WPO-Pflege

Arbeitsmarktsituation

Seit dem 01. Januar 2020 ist das Pflegeberufegesetz (PflBG) in Kraft getreten und schafft damit die gesetzliche Grundlage für eine generalistische Pflegeausbildung. Das PflBG und die dazugehörige Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PflAPrV) machen auf Seiten der Träger der praktischen Ausbildung und auf Seiten der Schulen Anpassung- Entwicklungs- und Veränderungsprozesse erforderlich. Wesentlicher Bestandteile der praktischen Ausbildung und damit der Garant einer Ausbildung mit hoher Qualität sind die 10% Praxisanleitungen in den Einrichtungen. Während der praktischen Ausbildung werden die Auszubildenden durch qualifizierte Praxisanleiterinnen begleitet (§ 4 Abs. 1 PflAPrV). Dies ist notwendig, um das Erreichen des Ausbildungsziels von Seiten der Praxis sicherzustellen. Der Landespflegerat Baden-Württemberg erfasste 2014 durch eine Befragung, dass 67% bis 78% der gezielt vorgenommenen Anleitungssituationen nicht im gesetzlich geforderten Rahmen stattfanden. Der Ausbildungsreport von ver.di 2015 führt auf, dass 42,6% der befragten Schülerinnen in Pflegeberufen sich nicht oder nicht gut angeleitet fühlen. Das ist im Vergleich zu 2012 in der Tendenz eine Verschlechterung und zeigt mit den Ergebnissen aus Baden-Württemberg einen dringenden Handlungsbedarf hinsichtlich der Einhaltung der Praxisanleitung auf. Weiter wurden die Schülerinnen 2015 nach ihrer Einschätzung gefragt, ob Praxisanleiterinnen genügend Zeit für Anleitungen bekommen. Weit mehr als die Hälfte der Befragten verneinte dies (60,1%). Aus den genannten Angaben ergibt sich, dass eine geplante und strukturierte Praxisanleitung längst nicht selbstverständlich ist. Dies führt zu Überforderung und Frustration bei den Schülerinnen (ver.di 2015). Darüber hinaus zeigt eine Befragung der Fachhochschule Bielefeld und des Deutschen Instituts für angewandte Pflegeforschung (dip), dass der Zeitraum, den Schülerinnen und
Praxisanleiterinnen gemeinsam in Umsetzungs- und Anleitungssituationen in der Altenpflege verbringen, lediglich bei durchschnittlich 8,48 Stunden pro Monat liegt. 40% der befragten Praxisanleiter/innen gaben an, Anleitungssituationen sowie Reflexionsgespräche außerhalb der Dienstzeiten durchzuführen. Zugleich befürchten die befragten Schülerinnen, dass keine ausreichende Betreuung durch Praxisanleiterinnen in den Praxiseinsätzen stattfindet, um für den Beruf notwendige Handlungskompetenzen zu erlangen (Demal et al. 2013). Zu einer ähnlichen Aussage kommt der Ausbildungsreport von ver.di, nach dem sich über 30% der Schülerinnen nicht ausreichend auf die praktischen beruflichen Aufgaben vorbereitet fühlen (ver.di 2015).


Bildungsverständnis und didaktische Konzeption

Das Aus- und Fortbildungsinstitut für Gesundheit und Pflege versteht sich als Bildungseinrichtung für Erwachsene. Das Ziel ist, die didaktisch-methodische Aufbereitung und Gestaltung der Lerninhalte und Lernzusammenhänge für eine optimale Vermittlung und Aneignung von Fach- und Handlungswissen sowie von Lern- und Arbeitstechniken unter erwachsenenpädagogischen Gesichtspunkten. Das Aus- und Fortbildungsinstitut versteht unter „Lernen“ eine Erweiterung des Wissens, der Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Bewältigung von Lebens- und Arbeitssituationen und bildet die Voraussetzung, die es den Menschen erlaubt, ihre Umwelt selbstbestimmt zu gestalten. Im Mittelpunkt steht das „Lebenslange Lernen“. Lernen ist ein aktiver Prozess individueller Wissensaneignung und Lehren ist die Tätigkeit, jemand anderem Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln oder zu befähigen, eine bestimmte Tätigkeit ausführen zu können. Im Vordergrund der Wissensvermittlung stehen die Kompetenzförderung, die Handlungsorientierung und das selbstgesteuerte Lernen.
Für die Organisation und inhaltliche Gestaltung der Weiterbildung ist die Kursleitung verantwortlich. Die Themen der Weiterbildung werden blockweise angeboten und zusammenhängend einen halben bis einen ganzen Tag mit einer/einem Dozentin/Dozent zu einem Fachgebiet erarbeitet. Die Lehrkräfte des Aus- und Fortbildungsinstituts sowie die freiberuflichen Dozentinnen und Dozenten stehen den Teilnehmerinnen und Teilnehmer jeder Zeit für Fragen zur Verfügung.
Bei der Durchführung der Weiterbildung kommen eine Vielzahl an Methoden zum Einsatz: Lehrervortrag, Referat, Vorträge, Diskussion, gelenktes Gespräch, Tafeltext-Erarbeitung, Projektarbeit, Freiarbeit, Rollenspiel, Planspiel, Fallstudie/Fallarbeit, Leittextmethode, Expertenbefragungen, Erkundung, Präsentation, Mindmap, Modell-Lernen, Gruppenpuzzle, Learning by Doing, Lernstationen. Die Sozialformen umfassen die Gruppenarbeit, Einzelarbeit, Partnerarbeit und Klassen- oder Plenumsunterricht. Es werden verschiedene Medien (Beamer, Video, Musik, Tafel, Flip-Chart, Moderationswand, etc.), Moderations- und Präsentationsformen angewendet.


Evaluationen

Unser Ziel ist es, Qualität und Kompetenz in den Pflegeberufen zu vermitteln. Wir bieten hierfür eine fachlich fundierte Weiterbildung an, die durch kontinuierliche Reflexion weiterentwickelt wird. Das Lehrangebot, die Relevanz in der Praxis und die transparente Wissensvermittlung werden regelmäßig überprüft und angepasst.

  • Die Dozentinnen und Dozenten evaluieren gemeinsam mit den Teilnehmenden die Unterrichtseinheiten.
  • Es findet eine halbjährliche Zufriedenheitsbefragung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer statt. Die Ergebnisse der Befragung fließen unmittelbar in die Weiterentwicklung und Verbesserung der Weiterbildung ein.

Abschluss und Zertifikat

Die Weiterbildung und die Leistungsnachweise sind so aufgebaut, dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ihre fachliche, soziale und persönliche Kompetenz stärken können. Unser Ziel ist es, selbständige, kompetente und verantwortungsbewusste Praxisanleiter*innen für die Pflegeberufe auszubilden.

  • Die Weiterbildung besteht aus einem Grundmodul und zwei Fachmodulen sowie berufspraktische Anteile und ist mit einer staatlichen Abschlussprüfung abzuschließen. (§ 2 Abs. 1 WPO-Pflege)
  • Die staatliche Anerkennung und die Erlaubnis zur Führung der Weiterbildungsbezeichnung muss von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern beim Regierungspräsidium Darmstadt beantragt werden und kostet ca. 150 €.

Voraussetzungen dafür sind:

  • Die regelmäßige Teilnahme an den Weiterbildungsabschnitten
  • Das Teilnehmen an den Prüfungsleistungen

Weiterbildungsort

Das Aus- und Fortbildungsinstitut für Gesundheit und Pflege im Main-Kinzig-Kreis ist ein Bildungsträger für die Grundausbildung in der Altenhilfe und die Fort- und Weiterbildung in den Pflegeberufen. Das Aus- und Fortbildungsinstitut für Gesundheit und Pflege ist mit seinen Räumlichkeiten im Altenpflegezentrum Rodenbach im vierten Stock angesiedelt. Die Fort- und Weiterbildung für Pfleglegeberufe hat seine Räumlichkeiten in Gelnhausen.


Gelnhausen

Die Barbarossastadt ist mit 22.188 Einwohnern eine Kreisstadt des Main-Kinzig-Kreises im Süd-Osten Hessens. Sie liegt auf halber Strecke zwischen Frankfurt am Main und Fulda. Das Gebäude des Fort- und Weiterbildungsinstitut für Pflegeberufe ist, Zum Wartturm 9, 63571 Gelnhausen, untergebracht und befindet sich im vierten Stock. Der Bahnhof ist ca. 3,5 km vom Gebäude entfernt. Die Bushaltestelle liegt etwa 200 m entfernt. Es stehen Parkplätze zur Verfügung.


Pensionen und private Zimmerangebote stehen zur Verfügung. Nach Rücksprache erhalten Sie genauere Informationen.


Zugangsvoraussetzungen

Die Erlaubnis, folgende Berufsbezeichnungen zu führen: Gesundheits- und Krankenpflegerin und Gesundheits- und Krankenpfleger, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin und Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger, Altenpflegerin und Altenpfleger, Hebamme und Entbindungspflege, Pflegefachfrau und Pflegefachmann, Anästhesietechnische Assistentin und Anästhesietechnischer Assistent und Operationstechnische Assistentin und Operationstechnischer Assistent


Kosten der Weiterbildung

Die Weiterbildungsgebühr beträgt 2.070,00 € (Ratenzahlung möglich).
(Die Urkunde zur staatlichen Anerkennung durch das Regierungspräsidium Darmstadt ist gebührenpflichtig und nicht in den Weiterbildungskosten enthalten)
Für Mitglieder des Ausbildungsverbundes der Main-Kinzig-Akademie für Gesundheit und Pflege erhalten eine Ermäßigung um 15% der Kosten.


Inhalte der Weiterbildung

  • Jedes Modul schließt mit einer Prüfungsleistung ab. Die Modulprüfungen sind nichtstaatliche Prüfungen.
  • Die Abschlussprüfung besteht aus einer mündlichen Prüfung. Die Prüfungsdauer für einen Prüfling beträgt 20-30 Minuten und findet nach Abschluss der Weiterbildung statt.

Zeiten der Weiterbildung

Die Weiterbildung findet blockweise mit jeweils 3-4 Seminartagen statt. Die Seminartage liegen nicht in den Hauptferienzeiten. Die Unterrichtszeit ist von 8.30 – 16.00 Uhr.


Staatliche Abschlussprüfung:

19.-21. Januar 2027 (vorbehaltlich der Genehmigung des RPDa)

  • pro Teilnehmer*in nur an einem der drei Tagen

Anmeldung

Wenn Sie Fragen zu der Weiterbildung haben, stehen wir Ihnen gerne telefonisch (06051-4747920) oder per E-Mail (birgit.strobel@apz-mkk.de) zur Verfügung. Auf Wunsch können Sie auch einen Termin für ein Informationsgespräch mit uns vereinbaren.


Für die Anmeldung benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Anmeldeformular
  • Tabellarischer Lebenslauf mit Passbild, Angaben über den bisherigen Bildungsweg und die ausgeübte Berufstätigkeit
  • Ausbildungsnachweise und Nachweise über berufliche Tätigkeit
  • Beglaubigte Kopie des Personalausweises (Stadt, Ausweisstelle)
  • Kopie der Berufsführungsurkunde
Wichtiges auf einem Blick
Ort
Main-Kinzig Akademie für Gesundheit und Pflege
– Fort- und Weiterbildungsinstitut –
Zum Wartturm 9 63571 Gelnhausen

Anmeldung/Reser­vierung