(Richtlinien nach § 53c SGB XI zur Qualifikation und zu den Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften in stationären Pflegeeinrichtungen (Betreuungskräfte-RL) vom 19. August 2008 in der Fassung vom 23. November 2016)
Zielsetzung der Qualifizierung
Die Qualifizierung bereitet die zusätzlichen Betreuungskräfte auf ihre zukünftigen Aufgaben in stationären Pflegeeinrichtungen vor. In enger Kooperation und fachlicher Absprache mit den Pflegekräften und den Pflegeteams sollen Betreuungskräfte die Lebensqualität der anspruchsberechtigten Menschen verbessern.
Durch die Qualifizierung werden die zukünftigen Betreuungskräfte befähigt, durch Betreuungs- und Aktivierungsmaßnahmen das Wohlbefinden, den physischen Zustand und/oder die psychische Stimmung der betreuten Menschen positiv zu beeinflussen.
Ziel der Qualifizierung ist es, die zukünftigen Betreuungskräfte darin zu unterstützen, eine positive Haltung gegenüber kranken, behinderten und alten Menschen zu entwickeln und mit Phantasie, Kreativität und Flexibilität ihre Aufgaben auszuführen. Dazu ist ein Bündel von Kompetenzen notwendig, die im Verlauf der Qualifizierung gefördert werden.
Die zukünftigen Betreuungskräfte werden bereits während der Qualifizierung an die praktische Umsetzung ihrer Tätigkeit herangeführt und unterstützt. Um dieses Ziel zu erreichen, erfordern die Inhalte der Qualifizierung eine handlungsorientierte Ausrichtung. In die Lehrveranstaltungen werden die Erfahrungen, das Wissen, die Kompetenzen und die Ideen der Teilnehmenden mit einbezogen und weiterentwickelt.
Zielgruppe
- Der Lehrgang dient der Qualifizierung von zusätzlichen Betreuungskräften für die Tätigkeiten in Alten- und Pflegeheimen.
- Er ist konzipiert für interessierte und geeignete Personen ohne therapeutischen oder pflegerischen Berufsabschluss.
- Er ist geeignet, älteren, lebenserfahrenen und jüngeren Personen eine neue berufliche Perspektive in der Altenarbeit zu vermitteln.
Das Konzept
Die Qualifizierung findet in Vollzeit statt und dauert maximal 3 Monate.
Sie besteht aus:
- Orientierungspraktikum (40 Stunden): Vor Beginn der Qualifizierung sollen die Teilnehmer das zukünftige Praxisfeld kennenlernen.
- Qualifizierungsmaßnahme (160 Unterrichtsstunden) mit zwei Bausteinen (Basiskurs, Aufbaukurs).
- Betreuungspraktikum (von mindestens 80 Stunden und höchstens 320 Stunden): Theoretische Inhalte sollen in die Praxis umgesetzt werden. Das Betreuungspraktikum findet in ambulanten und stationären Einrichtungen statt. Vor Ort werden die Teilnehmer und Teilnehmerinnen von geschulten Betreuungskräften angeleitet und in das zukünftige Arbeitsfeld eingewiesen. Praxiseinsätze werden im theoretischen Unterricht aufgegriffen und reflektiert.
Die Qualifizierung wird in mehrtägigen Seminareinheiten durchgeführt und umfasst 160 Unterrichtsstunden. Die Planung der praktischen Ausbildungsabschnitte obliegt der Einrichtung. Sie erfolgt in Absprache mit den Teilnehmer*innen und den Praktikumsstellen. Die Anleitung in den Einrichtungen wird von den dortigen Fachkräften übernommen.
Rechtliche Grundlagen
Richtlinien nach § 53c SGB XI zur Qualifikation und zu den Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften in stationären Pflegeeinrichtungen (Betreuungskräfte-RL) vom 19. August 2008 in der Fassung vom 23. November 2016.
Arbeitsmarktsituation
Der GKV-Spitzenverband der Pflegekassen hat die Betreuungskräfte-Richtlinie auf Grundlage von § 43b SGB XI a. F. am 19. August 2008 beschlossen und sie wurde vom Bundesministerium für Gesundheit mit dem Schreiben vom 25. August 2008 genehmigt.
Aufgrund der Neuregelungen des Pflege-Neuausrichtungs-Gesetzes und des Ersten Pflegestärkungsgesetzes erfolgten mit den Fassungen vom 6. Mai 2013 und 29. Dezember 2014 Anpassungen der Richtlinien.
Auf der Grundlage der ab 1. Januar 2017 in Kraft tretenden Neuregelungen des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes in § 53c SGB XI hat der GKV-Spitzenverband die Richtlinien angepasst und die geänderte Fassung nach Anhörung der Bundesvereinigungen der Träger stationärer Pflegeeinrichtungen und der Verbände der Pflegeberufe auf Bundesebene unter Berücksichtigung des allgemein anerkannten Standes medizinisch-pflegerischer Erkenntnisse am 23. November 2016 beschlossen. Das Bundesministerium für Gesundheit hat die geänderten Richtlinien mit Schreiben vom 28. Dezember 2016 mit Auflagen genehmigt.
Anspruchsberechtigt sind alle Bewohnerinnen und Bewohner einer stationären Pflegeeinrichtung. Die Anrechnung der Betreuungskräfte in den stationären Einrichtungen erhöht sich auf den Anrechnungsfaktor 1:20. Die Stellen in den Einrichtungen haben sich verdoppelt.
Bildungsverständnis und didaktische Konzeption
Das Aus- und Fortbildungsinstitut versteht sich als Bildungseinrichtung für Erwachsene. Das Ziel ist, die didaktisch-methodische Aufbereitung und Gestaltung der Lerninhalte und Lernzusammenhänge für eine optimale Vermittlung und Aneignung von Fach- und Handlungswissen sowie von Lern- und Arbeitstechniken unter erwachsenenpädagogischen Gesichtspunkten.
Das Aus- und Fortbildungsinstitut versteht unter „Lernen“ eine Erweiterung des Wissens, der Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Bewältigung von Lebens- und Arbeitssituationen und bildet die Voraussetzung, die es den Menschen erlaubt, ihre Umwelt selbstbestimmt zu gestalten.
Im Mittelpunkt steht das „Lebenslange Lernen“. Lernen ist ein aktiver Prozess individueller Wissensaneignung, und Lehren ist die Tätigkeit, jemand anderem Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln oder zu befähigen, eine bestimmte Tätigkeit ausführen zu können.
Im Vordergrund der Wissensvermittlung stehen die Kompetenzförderung, die Handlungsorientierung und das selbstgesteuerte Lernen.
Für die Organisation und inhaltliche Gestaltung der Qualifizierung ist die Kursleitung verantwortlich. Die Themen der Qualifizierung werden blockweise angeboten und zusammenhängend einen halben bis einen ganzen Tag mit einer/einem Dozentin/Dozent zu einem Fachgebiet erarbeitet.
Die Lehrkräfte des Aus- und Fortbildungsinstituts sowie die freiberuflichen Dozentinnen und Dozenten stehen den Teilnehmerinnen und Teilnehmern jederzeit für Fragen zur Verfügung.
Evaluation
Unser Ziel ist es, Qualität und Kompetenz in der Altenhilfe zu vermitteln. Wir bieten hierfür eine fachlich fundierte Qualifizierung an, die durch kontinuierliche Reflexion weiterentwickelt wird.
Das Lehrangebot, die Relevanz in der Praxis und die transparente Wissensvermittlung werden regelmäßig überprüft und angepasst.
- Die Dozentinnen und Dozenten evaluieren gemeinsam mit den Teilnehmenden die Unterrichtseinheiten.
- Es findet eine abschließende Zufriedenheitsbefragung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer statt. Die Ergebnisse der Befragung fließen unmittelbar in die Weiterentwicklung und Verbesserung der Qualifizierung ein.
Abschluss und Zertifikat
Die Qualifizierung ist so aufgebaut, dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine fachliche, soziale und persönliche Kompetenz aufbauen können. Unser Ziel ist es, selbständige, kompetente und verantwortungsbewusste Betreuungskräfte für die Altenhilfe auszubilden.
- Nach erfolgreichem Abschluss erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ein ausführliches Zertifikat mit Lehrgangsinhalten, Stundenumfang und dem Orientierungspraktikum.
Voraussetzungen dafür sind:
- Die regelmäßige Teilnahme an den Qualifizierungsabschnitten (maximal 10% Fehlzeit).
- Teilnahme am Qualifizierungspraktikum.
Weiterbildungsort
Gelnhausen: Die Barbarossastadt ist mit 22.188 Einwohnern eine Kreisstadt des Main-Kinzig-Kreises im Süd-Osten Hessens. Sie liegt auf halber Strecke zwischen Frankfurt am Main und Fulda.
Das Gebäude des Fort- und Weiterbildungsinstituts für Pflegeberufe ist, Zum Wartturm 9, 63571 Gelnhausen, untergebracht und befindet sich im vierten Stock. Der Bahnhof ist ca. 3,5 km vom Gebäude entfernt. Die Bushaltestelle liegt etwa 200 m entfernt. Es stehen kostenlose Parkplätze zur Verfügung.
Zugangsvoraussetzung
- Gesundheitliche Eignung
- Vorpraktikum (40 Stunden)
- Nachweis eines Praktikumsplatzes für ein zweiwöchiges Zwischenpraktikum
- Gute Deutschkenntnisse
- Vollständige Bewerbungsunterlagen inkl. Anmeldung
Für Interessenten, die noch nicht in einer Pflegeeinrichtung gearbeitet oder hospitiert haben, ist ein Praktikum von mindestens 4 Wochen empfehlenswert. Das Orientierungspraktikum in einem Pflegeheim ist vor der Qualifizierungsmaßnahme durchzuführen.
Kosten der Qualifikation
Die Qualifikationsgebühr beträgt 1.050,00 € (Ratenzahlung möglich).
Finanzierung/Förderung
Teilnehmerinnen und Teilnehmer können Förderung erhalten, wenn sie während der Weiterbildung weiter beschäftigt sind und freigestellt werden. Die Qualifizierungskosten übernimmt die Agentur für Arbeit, indem man dort Bildungsgutscheine beantragt. Berufsfremd eingesetzte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Arbeitslose können unabhängig von Alter und Unternehmensgröße Förderung erhalten. Für die Abwicklung erkundigen Sie sich bei der Agentur für Arbeit.
Inhalte der Qualifizierung


Zeiten der Qualifikation
Der Zeitplan sieht theoretischen Unterricht an Seminartagen, von 08.30 Uhr bis 16.00 Uhr vor und findet in denRäumen des Fort- und Weiterbildungsinstitutes in Gelnhausen statt.
Termine:

Die theoretische Phasenplanung umfasst 8 Unterrichtsstunden täglich und geht somit von 40 Unterrichtsstunden pro Woche aus. Art: B=Unterricht E=Einsatz U=Urlaub
Weiterqualifizierung und Auffrischung der erworbenen Kenntnisse
Nach Abschluss der Qualifizierung zur Betreuungskraft können ergänzende Zusatzqualifikationen erworben werden.
Es stehen folgende Seminare zur Verfügung:
- „Bewegt gedacht“ Aktivierungstrainer für Senioren (Zertifizierung mit 6 Tagen Fortbildung)
- „Eine Clownnase in der Kitteltasche“
- 10-Minutenaktivierung
- Erinnerungskisten erstellen
- Malen mit alten Menschen
Diese Zusatzqualifikationen sind nicht Teil der Maßnahme und für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die nicht zu den Altenzentren des Main-Kinzig-Kreises gehören, kostenpflichtig.
Die Teilnehmer haben folgende Möglichkeiten:
- Die Aufnahme einer Tätigkeit Betreuungskraft in Einrichtungen der stationären Altenhilfe in Teilzeitbeschäftigung
- Die Aufnahme einer Tätigkeit als Betreuungskraft in Einrichtungen der stationären Altenhilfe in Vollzeitbeschäftigung
Anmeldung
Wenn Sie Fragen zu der Weiterbildung haben, stehen wir Ihnen gerne telefonisch (06051-4747920) oder per E-Mail (birgit.strobel@apz-mkk.de) zur Verfügung. Auf Wunsch können Sie auch einen Termin für ein Informationsgespräch mit uns vereinbaren.
Für die Anmeldung benötigen wir folgende Unterlagen:
- Anmeldeformular
- Tabellarischer Lebenslauf mit Passbild und Angaben über den bisherigen Bildungsweg und die ausgeübte Berufstätigkeit
- Ausbildungsnachweise und Nachweise über berufliche Tätigkeit (beides, wenn vorhanden)