Anerkennung Internationaler Pflegeabschlüsse

Für die Sicherung der Versorgung pflegebedürftiger Menschen in Hessen kommt der Anerkennung von im Ausland erworbener Berufs- und Studienabschlüsse in der Pflege eine zentrale Bedeutung zu. Die Anerkennung dieser Berufsabschlüsse unterliegt den Regelungen und Auflagen der zuständigen Aufsichtsbehörde: dem Hessischen Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP).

Mehr Informationen sind hier zu finden:

Ablauf

Die MKA führt seit vielen Jahren Anpassungslehrgänge durch und wird Sie bei Ihrem Anpassungslehrgang nach PflBG mit viel Erfahrung und Fachkenntnis ausbilden und auf Ihr Abschlussgespräch vorbereiten. Die praktische Ausbildung können Sie, entsprechend dem Feststellungsbescheid des HLfGP in den vorgesehenen Einrichtungen und bei Ihrem Arbeitgeber absolvieren.

Zielgruppe

Pflegefachpersonen mit internationalem Abschluss, die in Deutschland Ihre Berufsausbildung in der Pflege anerkennen lassen möchten.

Umfang

Inhalte

Ihre Ansprechpartnerinnen

Falls Sie weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.